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Sicherheitsdienst von DSK-Sicherheit
Unter dem Begriff Sicherheitsdienst versteht man eine Dienstleistung, die im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen durchgeführt wird. Die Aufgaben eines Sicherheitsdienstes sind vielfältig und auf mehrere Bereiche verteilt. Zum einem gehört der Objektschutz dazu. Hier werden zum Beispiel Firmengelände durch qualifiziertes Personal abgesichert.
Auch bei Veranstaltungen kommt der Sicherheitsdienst zum Einsatz und übernimmt dort Einlasskontrollen, Ordneraufgaben und die Umsetzung von Sicherheitskonzepten. Nach rechtlicher Grundlage stehen den Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten jedoch nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger, wie Notwehr, Nothilfe und Notstand und das Hausrecht zu. Ausnahmen ergeben sich nur bei der Verleihung von hoheitlichen rechten im Luftverkehr, bei der Bundeswehr oder in Kernkraftwerken.
Bei Veranstaltungen, auf Firmengeländen in Clubs und Diskotheken – praktisch überall kann ein Sicherheitsdienst zum Einsatz kommen. Immer wenn es darum geht, dass etwas abgesichert, kontrolliert oder beschützt werden muss, ist man bei einem Sicherheitsdienst an der richtigen Adresse. Meist sind diese Dienste jedoch nur regional tätig, oder haben Zweigstellen in den jeweiligen Regionen.